Stellungnahmen/Einsprachen
 

Eine Tiefgarage unter dem Maienfelder Schlossbungert?

Die Stadt Maienfeld plant, unter dem Schlossbungert eine unterirdische Parkierungsanlage zu errichten. Der Bündner Heimatschutz bekämpft das Vorhaben mit einer Beschwerde vor Verwaltungsgericht.

Charakteristik des Schlossbungerts

Der von einer Mauer umfriedete Schlossbungert liegt an städtebaulich hervorragender, erhöhter Lage am historischen Siedlungsrand von Maienfeld. Mit seinen 20 Obstbäumen ist er einer der letzten intakten Hochstamm-Obstgärten in Maienfeld. Die Bezeichnung «Schlossbungert» lässt auf einen engen Bezug zum benachbarten Schloss Maienfeld schliessen. Das von Nordosten nach Südwesten leicht abschüssige Gelände wird durch eine von Nordwesten nach Südosten verlaufende Geländekante strukturiert. Dabei handelt es sich um das Rheinufer vor der Flusskorrektion Mitte des 19. Jahrhunderts, als der Rhein im Talboden auf einer Breite von bis zu 800 m mäandrierte. An der oberen Kante der Geländestufe steht ein bescheidener steinerner Zweckbau mit leicht auskragendem Satteldach, schmalen Lichtscharten und rundbogiger Tür, der aufgrund seiner exponierten Lage einen Blickfang darstellt. Es war dies einst ein sogenanntes 'Wächterhäuschen': vor der Kanalisierung des Rheins hat man von hier aus bei Überschwemmungsgefahr den Fluss überwacht.

Ein Blumentrog ist kein Park

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich beim Schlossbungert nicht um eine charakterlose plane Fläche, sondern um ein historisch bedeutsames, abwechslungsreich moduliertes Stück Kulturlandschaft von hoher topografischer und ortsbaulicher Qualität handelt. Der Bau einer Tiefgarage wäre mit schwerwiegenden baulichen Eingriffen verbunden, wodurch der Garten strukturell und materiell stark beeinträchtigt würde. Das Gelände müsste bis auf das Niveau der Parkfelder abgetragen werden, was zum vollständigen Verlust nicht nur des gegenwärtigen Baumbestandes, sondern auch der überkommenen Struktur des Gartens als Ganzem führen würde. Ein Bungert ist kein Teppich, der nach Belieben kurz eingerollt und auf einer Tiefgarage wieder aufgerollt werden kann. Zu seiner Authentizität und Lebendigkeit gehört zwingend auch sein Fundament, also das Erdreich darunter. Insofern ist eine schützenswerte Grünanlage grundsätzlich auch im Untergrund vor Eingriffen zu verschonen. Gärten und Pärke können nicht erhalten werden, indem die oberste Schicht von 50 cm rekonstruiert wird, denn die Unterhöhlung des Bodens beraubt die Anlage ihrer dreidimensionalen Realität und macht sie zur blossen Kulisse. Die Anlage eines Parks über der Betonwanne des Parkhauses degradiert diesen zu einem grossen Blumentrog.

Zerstörung mit ISOS nicht vereinbar

Die Untergrabung des Bungerts zwecks Errichtung einer Tiefgarage wäre mit schwerwiegenden baulichen Eingriffen verbunden. Das Gelände müsste bis auf das Niveau der Parkfelder abgetragen werden, was zum vollständigen Verlust
nicht nur des gegenwärtigen Baumbestandes, sondern auch der überkommenen Struktur des
Baumgartens führen würde. Eine solche Zerstörung ist mit den im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS formulierten Schutzzielen nicht vereinbar.
Nachdem die Gemeinde Maienfeld unsere Einsprache vollumfänglich zurückgewiesen hat, sind wir Anfang November 2023 mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht Graubünden gelangt.